Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Das Förderprogramm Soziale Innovation unterstützt innovative Projekte zur Lösung sozialer Herausforderungen und zur Deckung lokaler Bedarfe.
Antragsberechtigt sind: Landesspitzenverbände der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der Wohlfahrt mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Anträge sind fristgerecht und vollständig zu den jeweiligen Stichtagen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben für eine Vollzeitstelle Projektleitung und eine Teilzeitstelle Projektmitarbeit/-assistenz (50%).
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Soziale Innovation zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenLandesspitzenverbände der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der Wohlfahrt mit Sitz in Niedersachsen
Förderquote: 70 %.
Anträge sind fristgerecht und vollständig zu den jeweiligen Stichtagen einzureichen.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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