Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie als bayerische Kommune in die Sanierung eines Ihrer Schwimmbäder investieren, in dem Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 4.000.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich auf Becken beziehen, die sich zum Schwimmen eignen und eine Wassertiefe von mehr als 60 Zentimeter haben.
Zum Badebetrieb gehörende Umkleiden, Duschen, WC-Anlagen und Technikbereiche sind ebenfalls förderfähig; die Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung und die Barrierefreiheit/Inklusion baulich angemessen berücksichtigen.
Sie müssen das geförderte Bad für die allgemeine Nutzung öffnen, einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beitragen.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre.
Nicht förderfähig sind vor allem Sauna- und Gastronomiebereiche, Rutschen, Sprungtürme, reine Sprungbecken, Wellenbecken, Planschbecken oder Ähnliches.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Finanzierungsnachweis,Baupläne
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)
Wer kann Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)?
Förderbetrag: 100.000 € – 4.000.000 €. Förderquote: 45 %.
Bis wann kann man Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) beantragen?
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 4.000.000 €
- Förderquote
- 45 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern