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Antrag möglichZuschuss

Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 24 Tagen

Wenn Sie als bayerische Kommune in die Sanierung eines Ihrer Schwimmbäder investieren, in dem Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Sanierung von kommunalen Bädern, für die kein anderes staatliches Förderprogramm infrage kommt und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Sie erhalten die Förderung für die Sanierung, die Modernisierung und die barrierefreie Umgestaltung, den Neubau eines Ersatzgebäudes, wenn die Bestandssanierung weniger wirtschaftlich ist, Rückbauten und Flächenreduzierungen, die erforderliche Planung und Beratung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit Ihrer Kommune bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 8.000 je Quadratmeter Wasserfläche und insgesamt maximal EUR 4 Millionen. Bei Kooperation mit anderen Kommunen erhalten Sie einen Förderbonus von 10 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der für Ihre Kommune örtlich zuständigen Regierung ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 4.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich auf Becken beziehen, die sich zum Schwimmen eignen und eine Wassertiefe von mehr als 60 Zentimeter haben.

Zum Badebetrieb gehörende Umkleiden, Duschen, WC-Anlagen und Technikbereiche sind ebenfalls förderfähig; die Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung und die Barrierefreiheit/Inklusion baulich angemessen berücksichtigen.

Sie müssen das geförderte Bad für die allgemeine Nutzung öffnen, einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beitragen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre.

Nicht förderfähig sind vor allem Sauna- und Gastronomiebereiche, Rutschen, Sprungtürme, reine Sprungbecken, Wellenbecken, Planschbecken oder Ähnliches.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Finanzierungsnachweis,Baupläne

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)

Wer kann Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)?

Förderbetrag: 100.000 € – 4.000.000 €. Förderquote: 45 %.

Bis wann kann man Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Jobbegleiter
  • → Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • → Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 4.000.000 €
Förderquote
45 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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