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Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Bayerische Kommunen können Zuschüsse für die Sanierung von Schwimmbädern beantragen, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Sanierung von kommunalen Bädern, für die kein anderes staatliches Förderprogramm infrage kommt und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Sie erhalten die Förderung für die Sanierung, die Modernisierung und die barrierefreie Umgestaltung, den Neubau eines Ersatzgebäudes, wenn die Bestandssanierung weniger wirtschaftlich ist, Rückbauten und Flächenreduzierungen, die erforderliche Planung und Beratung. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit Ihrer Kommune bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 8.000 je Quadratmeter Wasserfläche und insgesamt maximal EUR 4 Millionen. Bei Kooperation mit anderen Kommunen erhalten Sie einen Förderbonus von 10 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 4.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände in Bayern.

Das Vorhaben muss sich auf Becken beziehen, die sich zum Schwimmen eignen und eine Wassertiefe von mehr als 60 Zentimeter haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Finanzierungsnachweis,Baupläne

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)

Wer kann Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)?

Förderbetrag: 100.000 € – 4.000.000 €. Förderquote: 45 %.

Bis wann kann man Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 4.000.000 €
Förderquote
45 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern