Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Bayerische Kommunen können Zuschüsse für die Sanierung von Schwimmbädern beantragen, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 4.000.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände in Bayern.
Das Vorhaben muss sich auf Becken beziehen, die sich zum Schwimmen eignen und eine Wassertiefe von mehr als 60 Zentimeter haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Finanzierungsnachweis,Baupläne
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)
Wer kann Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)?
Förderbetrag: 100.000 € – 4.000.000 €. Förderquote: 45 %.
Bis wann kann man Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) beantragen?
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 4.000.000 €
- Förderquote
- 45 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern