Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune oder Investorin oder Investor gemischte und attraktive Wohnquartiere für viele Bedarfsgruppen planen und gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die schleswig-holsteinischen Gemeinden sowie Vorhabenträger, die sich mittels städtebaulichen Vertrags zur Realisierung von Bebauungskonzepten verpflichten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen über geeignete und konkrete Flächen verfügen, die für das Bebauungskonzept genutzt werden sollen.Ihr Vorhaben muss den Zielen der Raumplanung entsprechen.Sie setzen Ihr Vorhaben innerhalb von 3 bis 5 Jahren um.Das angestrebte Bebauungskonzept muss mindestens 100 Matrixpunkte nach den Qualitätskriterien der Anlage erreichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für Grunderwerb,Neubauten,sonstiges kommunales Personal.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Unternehmen
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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