Sonderfonds Ferien – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Die Probleme des Alltags vergessen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
Wer kann sich bewerben?
Wie hoch ist die Förderung?
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Link zum Fonds
• Förderdatenbank
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sonderfonds Ferien"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sonderfonds Ferien zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderfonds Ferien
Wer kann Sonderfonds Ferien beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderfonds Ferien?
Förderbetrag: bis 5.000 €.
Bis wann kann man Sonderfonds Ferien beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Sonderfonds Ferien?
Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Kinder und Jugendliche, Soziales
- Förderregion
- Bundesweit