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Antrag möglichKinder und Jugendliche, Soziales

Sonderfonds Ferien – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Die Probleme des Alltags vergessen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Erholung ist für alle Kinder wichtig! Doch viele Kinder waren noch nie in ihrem Leben im Urlaub. Für gemeinsame Reisen oder Ausflüge fehlt ihren Familien das Geld. Deshalb unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk Ferienfahrten und -projekte für benachteiligte Kinder. Bewerben Sie sich für eine Förderung! Über den Sonderfonds Ferien unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit Ferienfahrten und -projekte für Kinder aus benachteiligten Familien. Ein gemeinsamer Urlaub mit der Familie ist aufgrund der finanziellen Möglichkeiten meist nicht drin. Dabei ist es gerade für diese Kinder es so wichtig, dass sie rauskommen und Neues erleben. Die Probleme und Schwierigkeiten ihres Alltags können sie so für einige Zeit vergessen und wichtige Erfahrungen machen.

Zielgruppen/Bedingungen

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, und sowie Bürgerinitiativen. Nicht gefördert werden Projekte von Gebietskörperschaften oder Gesellschaften ohne den Status der Gemeinnützigkeit.

Wie hoch ist die Förderung?

Beim Sonderfonds Ferien beträgt die Förderhöhe in der Regel maximal 5.000 €. In Ausnahmefällen können Projekte mit bis zu 10.000 € gefördert werden. Nach vorheriger Absprache ist auch eine Förderhöhe von bis zu 10.000 € möglich.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben. Ihren Antrag können Sie direkt über die Förderdatenbank stellen. Wählen Sie dazu "Sonderfonds" und den verfügbaren Fonds "Ferien" aus. Bitte lesen Sie sich vorher die Förderrichtlinien durch, um zu erfahren, ob der Fonds für Ihr Vorhaben geeignet ist.

Weitere Informationen

  • Link zum Fonds
  • • Förderdatenbank

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sonderfonds Ferien"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sonderfonds Ferien zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Sonderfonds Ferien

Wer kann Sonderfonds Ferien beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderfonds Ferien?

Förderbetrag: bis 5.000 €.

Bis wann kann man Sonderfonds Ferien beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Sonderfonds Ferien?

Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
  • → Shaping the Future
  • → ERP-Gründerkredit - StartGeld

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Kinder und Jugendliche, Soziales
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

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