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Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Sachsen-Anhalt unterstützt Jugendämter beim Aufbau von Frühinterventionsstrukturen und psychosozialer Familienunterstützung für Kinder in den ersten Lebensjahren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Lokale öffentliche Jugendämter (Primärempfänger); öffentliche, private oder freie Träger als Sekundärempfänger.

Was wird gefördert?

Das Land stellt Mittel für sächliche und personelle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen und dem Angebot spezialisierter psychosozialer Familienunterstützungsdienste bereit, einschließlich Familienhebammenprogrammen und ehrenamtlicher Unterstützung an Systemschnittstellen. Finanzierung nach Formel auf Basis der Grundzuweisung (66,7 %) plus gewichteter Kinddemographie. Ziel: Verbesserung der Entwicklungschancen und Minimierung von Kindeswohlgefährdungsrisiken.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66.7 %.

Frist und Status

Anträge bis spätestens 31. Oktober für das folgende Jahr

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masg_fruehe_hilfen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind lokale öffentliche Jugendämter sowie öffentliche, private oder freie Träger.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen

Wer kann Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen beantragen?

Lokale öffentliche Jugendämter (Primärempfänger); öffentliche, private oder freie Träger als Sekundärempfänger

Wie hoch ist die Förderung bei Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen?

Förderquote: 66.7 %.

Bis wann kann man Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen beantragen?

Anträge bis spätestens 31. Oktober für das folgende Jahr

Wer ist Fördergeber von Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen zur Gruppe „masg_fruehe_hilfen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
66.7 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt