Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Sachsen-Anhalt unterstützt Jugendämter beim Aufbau von Frühinterventionsstrukturen und psychosozialer Familienunterstützung für Kinder in den ersten Lebensjahren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Lokale öffentliche Jugendämter (Primärempfänger); öffentliche, private oder freie Träger als Sekundärempfänger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 66.7 %.
Frist und Status
Anträge bis spätestens 31. Oktober für das folgende Jahr
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masg_fruehe_hilfen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind lokale öffentliche Jugendämter sowie öffentliche, private oder freie Träger.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen
Wer kann Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen beantragen?
Lokale öffentliche Jugendämter (Primärempfänger); öffentliche, private oder freie Träger als Sekundärempfänger
Wie hoch ist die Förderung bei Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen?
Förderquote: 66.7 %.
Bis wann kann man Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen beantragen?
Anträge bis spätestens 31. Oktober für das folgende Jahr
Wer ist Fördergeber von Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen zur Gruppe „masg_fruehe_hilfen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 66.7 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt