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Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen durch die teilweise Übernahme des monatlichen Schulgeldes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen durch die teilweise Übernahme des monatlichen Schulgeldes, das Sie als Ersatz- oder Ergänzungsschule erheben. Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Gesundheitsfachberufen: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Medizinisch-Technische Assistenz, Diätassistenz, Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei Ersatzschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal 40 Euro und Ergänzungsschulen maximal 140 Euro erhalten können.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 40 € – 140 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft.

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Häufige Fragen zu Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe

Wer kann Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe beantragen?

Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe?

Förderbetrag: 40 € – 140 €.

Wer ist Fördergeber von Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
40 € – 140 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg