Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.
Der Förderbetrag liegt bei 40 € – 140 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das monatliche Schulgeld um den vom Land gewährten Betrag tatsächlich absenken, die Schulgeldreduzierung möglichst gleichmäßig auf den Förderzeitraum (Januar bis Dezember des Förderjahres) verteilen, die Schülerinnen und Schüler bei der Absenkung des Schulgeldes gleich behandeln.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenErsatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft
Förderbetrag: 40 € – 140 €.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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