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Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen durch die teilweise Übernahme des monatlichen Schulgeldes, das Sie als Ersatz- oder Ergänzungsschule erheben. Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Gesundheitsfachberufen: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Medizinisch-Technische Assistenz, Diätassistenz, Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Ersatzschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 40,00, Ergänzungsschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 140,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihr zuständiges Regierungspräsidium.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 40 € – 140 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das monatliche Schulgeld um den vom Land gewährten Betrag tatsächlich absenken, die Schulgeldreduzierung möglichst gleichmäßig auf den Förderzeitraum (Januar bis Dezember des Förderjahres) verteilen, die Schülerinnen und Schüler bei der Absenkung des Schulgeldes gleich behandeln.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe

Wer kann Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe beantragen?

Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe?

Förderbetrag: 40 € – 140 €.

Wer ist Fördergeber von Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
40 € – 140 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg