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Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Förderung des Neubaus und der Sanierung von Schulen in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Schulen.

Was wird gefördert?

Mit dem Schulbau- und Sanierungsprogramm-Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für Unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030 II) fördert das Land den Neubau und die Sanierung von Schulen. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren. Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II

Wer kann Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II beantragen?

Kommunen, Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein