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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen

Förderung des Neubaus und der Sanierung von Schulen in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Schulen.

Was wird gefördert?

Mit dem Schulbau- und Sanierungsprogramm-Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für Unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030 II) fördert das Land den Neubau und die Sanierung von Schulen. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren. Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Offizielle Programm-Quelle →

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Häufige Fragen zu Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II

Wer kann Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II beantragen?

Kommunen, Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Kommunaldarlehen für Schulbauvorhaben
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein

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