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Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung des Neubaus und der Sanierung von Schulen in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Schulen.
Was wird gefördert?
Mit dem Schulbau- und Sanierungsprogramm-Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für Unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030 II) fördert das Land den Neubau und die Sanierung von Schulen. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren. Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II
Wer kann Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II beantragen?
Kommunen, Schulen
Wie hoch ist die Förderung bei Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein