Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Förderung des Neubaus und der Sanierung von Schulen in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Schulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II"
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II
Wer kann Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II beantragen?
Kommunen, Schulen
Wie hoch ist die Förderung bei Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein