VeröffentlichtSonstiges

Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die Schiedsstelle dient als vorgerichtliche Instanz zur Konfliktlösung zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Aufgabe der Schiedsstelle ist es, als vorgerichtliche Instanz Entscheidungen in Streit- und Konfliktfällen zu treffen – zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Einrichtungen, die Leistungen nach SGB VIII § 78a Abs.1 VIII (Hilfe zur Erziehung) erbringen. Die Schiedsstelle soll in der mündlichen Verhandlung darauf hinwirken, dass die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung der strittigen Angelegenheit kommen. Sie entscheidet auf Antrag über die Verhandlungsgegenstände, über die die Vereinbarungsparteien zuvor keine Einigung erzielt haben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII

Wer kann Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII beantragen?

Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen der Jugendhilfe

Wer ist Fördergeber von Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit