Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 42 Tagen
Die Schiedsstelle dient als vorgerichtliche Instanz zur Streit- und Konfliktlösung zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen.
Antragsberechtigt sind: Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen der Jugendhilfe.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
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Jetzt Projekt prüfenTräger der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen der Jugendhilfe
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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