Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Schiedsstelle dient als vorgerichtliche Instanz zur Konfliktlösung zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen der Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII
Wer kann Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII beantragen?
Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen der Jugendhilfe
Wer ist Fördergeber von Schiedsstelle gemäß § 78 g SGB VIII?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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