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Rund ums Haus – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: BAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm fördert mit zinsgünstigen Krediten Maßnahmen zur Modernisierung von Wohngebäuden, die Energiekosten senken und den Wohnkomfort erhöhen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Eigentumswohnungen im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Mit dem Programm Rund ums Haus fördern wir mit der Durchleitung von KFW-Mitteln Maßnahmen, die nachhaltig Energiekosten senken und unser Klima schonen. Zudem können Sie den Einbruchschutz verbessern oder durch den Abbau von Barrieren Ihren Wohnkomfort erhöhen. Das Förderprogramm besteht aus sechs Programmbereichen, die beliebig bis zur maximalen Fördersumme kombiniert werden können. Gefördert werden unter anderem der Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien, die Optimierung des Heizungssystems, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Dämmung von Wänden und Dachflächen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: BAB.

Voraussetzungen

Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Rund ums Haus

Wer kann Rund ums Haus beantragen?

Privatpersonen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Eigentumswohnungen im Land Bremen

Wie hoch ist die Förderung bei Rund ums Haus?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Rund ums Haus?

Fördergeber ist BAB. Quelle: bab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit