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Antrag möglichZuschuss

RISA-Förderung Versickerung – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Regenwasser auf dem eigenen Grundstück naturnah versickern lassen: Die Stadt Hamburg fördert Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen mit 30 bis 50 Prozent Zuschuss beziehungsweise maximal 25.000 EUR.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände.

Was wird gefördert?

Mit der RISA -Förderung Versickerung wird die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser unterstützt. Das stärkt die Grundwasserneubildung, sichert langfristig die Trinkwasserversorgung und macht die Stadt Hamburg widerstandsfähiger gegen Klimafolgen. Gleichzeitig unterstützt das Programm den Umbau Hamburgs zu einer Schwammstadt, indem Niederschlagswasser lokal genutzt und dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt wird. Einen Zuschuss erhalten Sie, wenn Sie eine naturnahe Versickerungsanlage auf Ihrem Grundstück errichten. Gefördert werden Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme. Diese Anlagen leiten das Niederschlagswasser auf natürliche Weise in den Untergrund, entlasten die Kanalisation und tragen zum Schutz des Grundwassers bei. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links). Nach Prüfung und Bewilligung durch die IFB Hamburg können Sie Ihr Vorhaben starten. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.

Frist und Status

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem Zuschuss umgesetzt wird, das heißt, dass Sie die Anlage freiwillig errichten.

Eine verpflichtende Versickerung aufgrund anderweitiger rechtlicher Vorgaben, zum Beispiel Festsetzungen in Bebauungsplänen, darf nicht gegeben sein.

Wenn Sie ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Die Versickerung muss über Flächenversickerung, Versickerungsmulden oder Mulden-Rigolen-Systeme erfolgen.

Die an die Versickerungsanlage angeschlossene Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter betragen.

Das Vorliegen der erforderlichen Anzeigebestätigung beziehungsweise einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerungsanlage (Wasserrecht) ist erforderlich Die Anforderungen an die schadlose Versickerung müssen entsprechend der Niederschlagswasserversickerungsverordnung eingehalten werden.

Eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser bedarf einer Anzeige und ist nur zulässig, wenn es sich um ein Wohngrundstück handelt, wenn nicht mehr als 250 Quadratmeter befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden und wenn die Versickerung außerhalb der Zonen I und II von Wasserschutzgebieten erfolgt.

Wenn es sich nicht um eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser handelt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.

Ob die Versickerung in dem jeweiligen Gebiet bereits verpflichtend für Neubauten eingeführt wurde und damit der Anspruch auf Förderung erlischt, kann in der Verordnung des jeweiligen Bebauungsplanes nachverfolgt werden.

Diese sind im Planportal Hamburgs einzusehen (siehe weiterführende Links).

Sprachen Der Antrag kann nur auf Deutsch gestellt werden.

weitere Informationen Ein formloser schriftlicher Änderungsantrag auf Reduzierung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen kann bei HAMBURG WASSER (siehe weiterführende Links) nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis,Lageplan/Flurkarte,Kostenvoranschlag,Wasserrechtliche Erlaubnis/Vorabbestätigung/Anzeigebestätigung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „RISA-Förderung Versickerung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu RISA-Förderung Versickerung

Wer kann RISA-Förderung Versickerung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei RISA-Förderung Versickerung?

Förderbetrag: bis 25.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man RISA-Förderung Versickerung beantragen?

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.

Wer ist Fördergeber von RISA-Förderung Versickerung?

Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Nachhaltige Energien nutzen
  • → Förderung der Umstellungsbereitschaft auf den ökologischen Landbau

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg

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