Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Regenwasser auf dem eigenen Grundstück naturnah versickern lassen: Die Stadt Hamburg fördert Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen mit 30 bis 50 Prozent Zuschuss beziehungsweise maximal 25.000 EUR.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.
Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem Zuschuss umgesetzt wird, das heißt, dass Sie die Anlage freiwillig errichten.
Eine verpflichtende Versickerung aufgrund anderweitiger rechtlicher Vorgaben, zum Beispiel Festsetzungen in Bebauungsplänen, darf nicht gegeben sein.
Wenn Sie ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Die Versickerung muss über Flächenversickerung, Versickerungsmulden oder Mulden-Rigolen-Systeme erfolgen.
Die an die Versickerungsanlage angeschlossene Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter betragen.
Das Vorliegen der erforderlichen Anzeigebestätigung beziehungsweise einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerungsanlage (Wasserrecht) ist erforderlich Die Anforderungen an die schadlose Versickerung müssen entsprechend der Niederschlagswasserversickerungsverordnung eingehalten werden.
Eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser bedarf einer Anzeige und ist nur zulässig, wenn es sich um ein Wohngrundstück handelt, wenn nicht mehr als 250 Quadratmeter befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden und wenn die Versickerung außerhalb der Zonen I und II von Wasserschutzgebieten erfolgt.
Wenn es sich nicht um eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser handelt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.
Ob die Versickerung in dem jeweiligen Gebiet bereits verpflichtend für Neubauten eingeführt wurde und damit der Anspruch auf Förderung erlischt, kann in der Verordnung des jeweiligen Bebauungsplanes nachverfolgt werden.
Diese sind im Planportal Hamburgs einzusehen (siehe weiterführende Links).
Sprachen Der Antrag kann nur auf Deutsch gestellt werden.
weitere Informationen Ein formloser schriftlicher Änderungsantrag auf Reduzierung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen kann bei HAMBURG WASSER (siehe weiterführende Links) nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, Verbände
Förderbetrag: bis 25.000 €. Förderquote: 30 %.
Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.
Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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