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Antrag möglichZuschuss

RISA-Förderung Entsiegelung – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Die Stadt Hamburg fördert den Aufbruch von versiegelten Flächen ab 10 Quadratmeter mit 30 bis 50 Prozent Zuschuss beziehungsweise maximal 25.000 EUR.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände.

Was wird gefördert?

Mit der RISA -Förderung Entsiegelung können Sie einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung, zum Gesundheitsschutz, zur Starkregenvorsorge und zum Erhalt der Biodiversität leisten. Es werden für den Aufbruch versiegelter Flächen, die fachgerechte Entsorgung des bei der Maßnahme anfallenden Materials, den auf der entsiegelten Fläche erforderlichen durchlässigen Bodenaufbau und die Begrünung (zum Beispiel Rasensaat) Fördermittel bereitgestellt. Eine versiegelte Fläche liegt vor, wenn die Fläche mit Beton, Asphalt oder einer wassergebundenen Decke luft- und wasserdicht abgedeckt ist und dadurch der Gasaustausch mit der Luft und die Versickerung des Regenwassers nicht mehr erfolgen können. Bei der Förderung wird zwischen vollentsiegelten Flächen und teilentsiegelten Flächen unterschieden. Vollentsiegelte Flächen sind komplett wasserdurchlässig und können ganz bepflanzt werden. Unter teilentsiegelten Flächen sind Bereiche zu verstehen, die zur Befahrbarkeit mit offeneren Belägen wie Rasengittersteinen ausgestattet sind. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 25.000 EUR. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links). Nach Prüfung und Bewilligung durch die zuständige Stelle können Sie Ihr Vorhaben starten. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.

Frist und Status

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem Zuschuss umgesetzt wird, das heißt dass Sie die Entsiegelung freiwillig durchführen.

Maßnahmen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, werden nicht gefördert (Begründungen im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen).

Entsiegelungen auf einer Altlast oder altlastverdächtigen Flächen werden nicht gefördert.

Sprachen Der Antrag kann nur auf Deutsch gestellt werden.

weitere Informationen Ein formloser schriftlicher Änderungsantrag auf Reduzierung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen kann bei HAMBURG WASSER (siehe weiterführende Links) nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster, Kaufvertrag),Lageplan/Flurkarte,Angebot

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „RISA-Förderung Entsiegelung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu RISA-Förderung Entsiegelung

Wer kann RISA-Förderung Entsiegelung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei RISA-Förderung Entsiegelung?

Förderbetrag: bis 25.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man RISA-Förderung Entsiegelung beantragen?

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.

Wer ist Fördergeber von RISA-Förderung Entsiegelung?

Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Nachhaltige Energien nutzen
  • → Förderung der Umstellungsbereitschaft auf den ökologischen Landbau

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg

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