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Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Kommunale Breitbandkredit Niedersachsen unterstützt Kommunen bei Investitionen in Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt kommunale Investitionen in Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen, die das Vorhaben in Gebieten ohne moderne Breitbandnetze durchführen.

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Häufige Fragen zu Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen

Wer kann Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Niedersachsen