Inklusion durch Bildung und Teilhabe – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Mit dieser Förderung unterstützt die NBank Projekte, die die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung aller Kinder und Jugendlichen verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Alle an der Bildung der Kinder und Jugendlichen Beteiligten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Die Förderung setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Inklusion durch Bildung und Teilhabe
Wer kann Inklusion durch Bildung und Teilhabe beantragen?
Alle an der Bildung der Kinder und Jugendlichen Beteiligten
Wie hoch ist die Förderung bei Inklusion durch Bildung und Teilhabe?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Inklusion durch Bildung und Teilhabe beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Wer ist Fördergeber von Inklusion durch Bildung und Teilhabe?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Niedersachsen