Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Das Land unterstützt Tourismusakteure bei der Entwicklung und Modernisierung wettbewerbsfähiger Angebote.
Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, gGmbHs, Stiftungen mit touristischer Ausrichtung, Regional- und Stadtmarketinggesellschaften.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Eine GRW-Förderung ist nur möglich, wenn mit dem Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenLandkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, gGmbHs, Stiftungen mit touristischer Ausrichtung, Regional- und Stadtmarketinggesellschaften
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →