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Antrag möglichZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Das Land unterstützt Tourismusakteure bei der Entwicklung und Modernisierung wettbewerbsfähiger Angebote.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, gGmbHs, Stiftungen mit touristischer Ausrichtung, Regional- und Stadtmarketinggesellschaften.

Was wird gefördert?

Auf Grundlage dieser Richtlinie werden Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebots sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Eine GRW-Förderung ist nur möglich, wenn mit dem Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung

Wer kann Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?

Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, gGmbHs, Stiftungen mit touristischer Ausrichtung, Regional- und Stadtmarketinggesellschaften

Wer ist Fördergeber von Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → CLLD LAG-Management
  • → Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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