Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen - Innovationskompetenz (INNO-KOM) – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Zuschüsse für gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen zur Förderung von Innovationskompetenz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen - Innovationskompetenz (INNO-KOM)
Wer kann Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen - Innovationskompetenz (INNO-KOM) beantragen?
gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen - Innovationskompetenz (INNO-KOM)?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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