Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung für gemeinnützige Forschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 550.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Das Vorhaben muss in einer strukturschwachen Region durchgeführt werden, einen hohen Neuheitsgrad und technisches Risiko aufweisen, sowie die Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
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Förderbetrag: bis 550.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Quelle: nrwbank.
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