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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Integrationsunternehmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landschaftsverband Rheinland

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen

Integrationsunternehmen, -betriebe und -abteilungen können Zuschüsse für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Integrationsunternehmen, Integrationsbetriebe, Integrationsabteilungen.

Was wird gefördert?

Als Integrationsunternehmen, -betrieb oder -abteilung können Sie einen Zuschuss für Investitionen erhalten, mit denen Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen u.ä., die über den Rahmen der Instandsetzung bzw. Substanzerhaltung hinausgehen, sowie den Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen, Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen. Eine professionelle Beratung und Begleitung dieser Aktivitäten ist ebenfalls förderfähig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landschaftsverband Rheinland.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Investitionen führen zur Einrichtung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben für schwerbehinderte Menschen.

Eigenanteil von mind.

20% erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise über Investitionen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuschuss für Integrationsunternehmen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Integrationsunternehmen

Wer kann Zuschuss für Integrationsunternehmen beantragen?

Integrationsunternehmen, Integrationsbetriebe, Integrationsabteilungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Integrationsunternehmen?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Integrationsunternehmen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Integrationsunternehmen?

Fördergeber ist Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landschaftsverband Rheinland. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)
  • → Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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