Fördergeber: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landschaftsverband Rheinland
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen
Integrationsunternehmen, -betriebe und -abteilungen können Zuschüsse für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Integrationsunternehmen, Integrationsbetriebe, Integrationsabteilungen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landschaftsverband Rheinland.
Die Investitionen führen zur Einrichtung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben für schwerbehinderte Menschen.
Eigenanteil von mind.
20% erforderlich.
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Jetzt Projekt prüfenIntegrationsunternehmen, Integrationsbetriebe, Integrationsabteilungen
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landschaftsverband Rheinland. Quelle: nrwbank.
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