Richtlinie Frühe Hilfen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen zur Unterstützung belasteter Familien im Bereich der Frühen Hilfen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als Erstempfänger.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Konzept mit Angaben zu bisherigen Ausbauten,Förderschwerpunkte,Netzwerkpartner,zeitliche Abläufe der geplanten Maßnahmen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinie Frühe Hilfen
Wer kann Richtlinie Frühe Hilfen beantragen?
Öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinie Frühe Hilfen?
Förderbetrag: ab 20.000 €.
Wer ist Fördergeber von Richtlinie Frühe Hilfen?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen