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Richtlinie Frühe Hilfen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen zur Unterstützung belasteter Familien im Bereich der Frühen Hilfen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie für Sach- und Personalausgaben zur Sicherstellung von Netzwerken für Frühe Hilfen, psychosoziale Unterstützung von Familien durch Fachkräfte, Angebote von Freiwilligen und innovative Maßnahmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt eine Grundpauschale von 20.000 EUR je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ergänzt durch einen Verteilerschlüssel basierend auf der Anzahl der unter Dreijährigen im SGB-II-Bezug.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als Erstempfänger.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Konzept mit Angaben zu bisherigen Ausbauten,Förderschwerpunkte,Netzwerkpartner,zeitliche Abläufe der geplanten Maßnahmen

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Häufige Fragen zu Richtlinie Frühe Hilfen

Wer kann Richtlinie Frühe Hilfen beantragen?

Öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinie Frühe Hilfen?

Förderbetrag: ab 20.000 €.

Wer ist Fördergeber von Richtlinie Frühe Hilfen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen