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Richtlinie Frühe Hilfen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, durch die junge und werdende Familien entlastet werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen fördert Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, die belastete Familie durch Angebote im Bereich der Frühen Hilfen unterstützen. Die Förderung erhalten Sie für Sach- und Personalausgaben für Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch Fachkräfte Früher Hilfen Angebote von Freiwilligen im Bereich der Frühen Hilfen, Angebote an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme mit direktem Bezug zu den Frühen Hilfen und Maßnahmen zur Erprobung innovativer Angebote mit Bezug zu den Frühen Hilfen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus einer Grundpauschale in Höhe von EUR 20.000 je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie einem Verteilerschlüssel, der die Anzahl der unter Dreijährigen im SGB -II-Bezug und die Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt zugrunde legt. Stelllen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt – Fachbereich I.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als Erstempfänger.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Konzept mit Angaben zu bisherigen Ausbauten,Förderschwerpunkte,Netzwerkpartner,zeitliche Abläufe der geplanten Maßnahmen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Richtlinie Frühe Hilfen

Wer kann Richtlinie Frühe Hilfen beantragen?

Öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinie Frühe Hilfen?

Förderbetrag: ab 20.000 €.

Wer ist Fördergeber von Richtlinie Frühe Hilfen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen