Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Ziel der Gemeinschaftsinitiative ist die koordinierte Zusammenarbeit aller Senatsverwaltungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in sozial benachteiligten Stadtquartieren in Berlin.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bewohnerinnen und Bewohner sozial benachteiligter Stadtquartiere in Berlin.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative
Wer kann Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative beantragen?
Bewohnerinnen und Bewohner sozial benachteiligter Stadtquartiere in Berlin
Wer ist Fördergeber von Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: senstadt_berlin.
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