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Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Ziel der Gemeinschaftsinitiative ist die koordinierte Zusammenarbeit aller Senatsverwaltungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in sozial benachteiligten Stadtquartieren in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bewohnerinnen und Bewohner sozial benachteiligter Stadtquartiere in Berlin.

Was wird gefördert?

Die Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative (GI) zielt darauf ab, Mittel aus den Berliner (Landes)Programmen in sozial benachteiligten Stadtquartieren einzusetzen. Durch die Zusammenarbeit der Senatsverwaltungen sollen gleichwertige Lebensbedingungen und -chancen geschaffen werden. Die GI unterstützt die gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner und wirkt einer sozialräumlichen Spaltung entgegen. Die Umsetzung erfolgt durch integrierte Handlungskonzepte, die Schlüsselmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur und zur Bekämpfung von Armut und Diskriminierung beinhalten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative

Wer kann Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative beantragen?

Bewohnerinnen und Bewohner sozial benachteiligter Stadtquartiere in Berlin

Wer ist Fördergeber von Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: senstadt_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin