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Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie erhalten die Förderung für dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Ländlicher Wegebau, besonders zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale, Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, freiwilliger Landtausch, Flurbereinigung, Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Sportstättenbau mit hauptsächlich nicht schulischer Nutzung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: „DorfGemeinschaftsläden“ und Neubau, Erweiterung und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Richten Sie bitte Ihren Antrag an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_rele“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes, Wasser- und Bodenverbände, rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale).

Nicht förderfähig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)

Wer kann Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson

Bis wann kann man Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020) zur Gruppe „sachsen_anhalt_rele". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt