IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Unterstützung von Unternehmensneugründungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ibg_beihilfen_neugruendung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Bestimmte Branchen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Nicht förderfähig
- •Unternehmen
- •die Gewinne ausgeschüttet haben
- •die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch einen Zusammenschluss gegründet wurden.
Erforderliche Unterlagen
- qualifizierter und projektbezogener Businessplan,Investitions- und Kostenplan,Finanzierungsplan
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen
Wer kann IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen beantragen?
Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen?
Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen?
Fördergeber ist IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen zur Gruppe „ibg_beihilfen_neugruendung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Beteiligung
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt