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IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Unterstützung von Unternehmensneugründungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die IBG-Beteiligungsgesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften unterstützt Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen mit Anlaufbeihilfen für Unternehmensneugründungen. Diese werden in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen gewährt. Die Förderung kann für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung sowie Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen beantragt werden. Die Beteiligung erfolgt grundsätzlich als Minderheitsbeteiligung bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Kapitals. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ibg_beihilfen_neugruendung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.

Bestimmte Branchen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen
  • die Gewinne ausgeschüttet haben
  • die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch einen Zusammenschluss gegründet wurden.

Erforderliche Unterlagen

  • qualifizierter und projektbezogener Businessplan,Investitions- und Kostenplan,Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen

Wer kann IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen beantragen?

Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen?

Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen?

Fördergeber ist IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen zur Gruppe „ibg_beihilfen_neugruendung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
25 %
Förderart
Beteiligung
Förderregion
Sachsen-Anhalt