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Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt Regionale Initiativen bei der Durchführung innovativer Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Regionale Initiative bei der Vorbereitung und Durchführung neuer Projekte der Landesentwicklung durch Regionalmanagements und Regionalmarketings. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die sich mit den zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung beschäftigen, wie demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, regionale Identität und Klimawandel. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe des Zuschusses in der Basisförderung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt und je nach räumlichem Wirkungskreis auf bis zu 90 Prozent erhöht werden kann.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind.

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Häufige Fragen zu Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)

Wer kann Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)?

Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) beantragen?

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern