Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt Regionale Initiativen bei der Durchführung innovativer Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)
Wer kann Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)?
Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) beantragen?
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern