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Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Wenn Sie als Regionale Initiative innovative Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Regionale Initiative bei der Vorbereitung und Durchführung neuer Projekte der Landesentwicklung durch Regionalmanagements und Regionalmarketings. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die sich mit den folgenden zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung beschäftigen (Zukunftsprojekte): demografischer Wandel (zum Beispiel Konzepte für Daseinsvorsorge und Infrastrukturanpassung, Imagekampagne, Teilhabe am sozialen Umfeld, Jugendprojekte), Wettbewerbsfähigkeit (zum Beispiel Innovation, Digitalisierung, Tourismus, Internationalisierung, Fachkräftesicherung), Siedlungsentwicklung (zum Beispiel Innenentwicklung, alternative Wohnformen, Mobilität, Flächensparen), regionale Identität (zum Beispiel Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing, kulturelle Projekte) sowie Klimawandel (zum Beispiel Regionalisierung der Energiewende, Erneuerbare Energien, Energie- und Klimaschutzkonzepte, Bildungsmaßnahmen zu Klimafragen, Klimaanpassung). Sofern in Ihrer Region noch keine Regionale Initiative eingerichtet ist, bekommen Sie die Förderung, wenn Sie eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie unter Einbindung relevanter Akteure erarbeiten (Strategieentwicklungsvorhaben). Übergangsweise können auch bestehende Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte eine Förderung für neue, regionale Projekte bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Basisförderung 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach räumlichem Wirkungskreis Ihres Vorhabens kann der Zuschuss auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Zukunftsprojekte: Der Förderhöchstbetrag beträgt in der Regelförderung maximal EUR 100.000 pro Projektjahr. Der Förderbetrag erhöht sich für Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet, um bis zu EUR 50.000 pro Projektjahr, Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von 2 Landkreisen umfassen, um bis zu EUR 50.000 pro Projektjahr, Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von 3 Landkreisen umfassen, um bis zu EUR 75.000 pro Projektjahr, Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist, um bis zu EUR 50.000 pro Projektjahr, die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg um bis zu EUR 150.000 pro Projektjahr. Die Regelförderung kann durch die Sonderförderungen „Flächensparen“, „Transformationsprozesse“, „Militär- und Konversionsstandorte“ sowie „Zielbildungsprozess“ (Metropolregionen ausgenommen) ergänzt werden. Die Höhe des Zuschusses für Strategieentwicklungsvorhaben beträgt bis zu EUR 50.000 pro Projektjahr für bis zu 2 Jahre. Die Höhe des Zuschusses für Regionale Projekte bestehender Regionaler Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte beträgt bis zu EUR 150.000 pro Projektjahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen dem geplanten Förderbeginn an die zuständige Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei Zukunftsprojekten rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind, Strategieentwicklungsvorhaben die räumlich betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis) beziehungsweise eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten Handlungsfelder und Projekte müssen übereinstimmen mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, den einschlägigen Regionalplänen sowie den vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien.

Zudem müssen Ihre Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung beitragen.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als EUR 10.000 und je Antrag mehr als EUR 25.000.

Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)

Wer kann Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)?

Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) beantragen?

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern