Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Wenn Sie als Regionale Initiative innovative Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind bei Zukunftsprojekten rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind, Strategieentwicklungsvorhaben die räumlich betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis) beziehungsweise eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten Handlungsfelder und Projekte müssen übereinstimmen mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, den einschlägigen Regionalplänen sowie den vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien.
Zudem müssen Ihre Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung beitragen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als EUR 10.000 und je Antrag mehr als EUR 25.000.
Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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