Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie als Regionale Initiative innovative Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bei Zukunftsprojekten rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind, Strategieentwicklungsvorhaben die räumlich betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis) beziehungsweise eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten Handlungsfelder und Projekte müssen übereinstimmen mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, den einschlägigen Regionalplänen sowie den vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien.
Zudem müssen Ihre Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung beitragen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als EUR 10.000 und je Antrag mehr als EUR 25.000.
Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)
Wer kann Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)?
Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) beantragen?
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern