Fördergeber: Bayern Kapital GmbH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Wenn Sie als junges kleines oder mittleres Hightech-Unternehmen Ihren Standort außerhalb des Großraums München haben und Kapital zur Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens benötigen, kann sich der Innovationsfonds EFRE II der Bayern Kapital GmbH an Ihrem Unternehmen beteiligen.
Antragsberechtigt sind: Junge kleine und mittlere Hightech-Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bayern Kapital GmbH.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind vorrangig junge kleine und mittlere Hightech-Unternehmen im Sinne der KMU -Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz in den bayerischen EFRE -Regionen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen unabhängigen privaten Beteiligungsgeber als Investor gewinnen, der sich in gleicher Höhe wie der Innovationsfonds an Ihrem Unternehmen beteiligt.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind geringere Finanzierungsanteile des privaten Investors erforderlich, mindestens aber 30 Prozent des gemeinsam aufgebrachten Beteiligungskapitals, in wesentlichen Teilen das Innovationsvorhaben selbst durchführen, technologische Innovationen entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen haben, für Ihr Vorhaben ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil aufweisen und damit einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg in Bayern erwarten lassen, das notwendige technische Fachwissen für die Entwicklung und Produktion der Innovationen nachweisen.
Ihr Investor muss Sie technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens überwachen.
Bei Finanzierungen eines Seedphasenvorhabens müssen sich mehr als 50 Prozent der Gesellschaftsanteile vor Abschluss der Erstbeteiligung im Eigentum der Know-how-Träger befinden, die in die Geschäftsführung des Unternehmens eingebunden sein müssen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU sowie Investitionen in bestimmten Sektoren, beispielsweise Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Kohle, Bergbau, Schiffbau und Stahl.
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Förderbetrag: bis 2.500.000 €.
Fördergeber ist Bayern Kapital GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
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