Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirte, Landbewirtschafter.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 100 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bearbeiten Flächen in Nordrhein-Westfalen.
Vorhaben der Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen sowie der Pflege von Hecken können Sie in von den unteren Naturschutzbehörden festgelegten Förderkulissen umsetzen, zu denen unter anderem Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Naturschutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope gehören.
Je nach Art der Maßnahme halten Sie unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten sowie Vorgaben zum Obstbaumbestand ein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz
Wer kann Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz beantragen?
Landwirte, Landbewirtschafter
Wie hoch ist die Förderung bei Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz?
Förderbetrag: ab 100 €.
Bis wann kann man Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz beantragen?
Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 100 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen