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Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte, Landbewirtschafter.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, die der Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und dem Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften dienen. Mit der Förderung können Sie folgende Vorhaben finanzieren: naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung, naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen, Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen, Pflege von Hecken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 100,00 bezogen auf die Grundbewilligung pro Jahr.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 100 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bearbeiten Flächen in Nordrhein-Westfalen.

Vorhaben der Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen sowie der Pflege von Hecken können Sie in von den unteren Naturschutzbehörden festgelegten Förderkulissen umsetzen, zu denen unter anderem Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Naturschutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope gehören.

Je nach Art der Maßnahme halten Sie unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten sowie Vorgaben zum Obstbaumbestand ein.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Wer kann Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz beantragen?

Landwirte, Landbewirtschafter

Wie hoch ist die Förderung bei Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz?

Förderbetrag: ab 100 €.

Bis wann kann man Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz beantragen?

Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 100 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen