VeröffentlichtZuschuss

Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte, Landbewirtschafter.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, die der Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und dem Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften dienen. Mit der Förderung können Sie folgende Vorhaben finanzieren: naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung, naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen, Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen, Pflege von Hecken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 100,00 bezogen auf die Grundbewilligung pro Jahr.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 100 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter, die Flächen in Nordrhein-Westfalen bearbeiten.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Wer kann Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz beantragen?

Landwirte, Landbewirtschafter

Wie hoch ist die Förderung bei Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz?

Förderbetrag: ab 100 €.

Bis wann kann man Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz beantragen?

Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 100 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen