Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirte, Landbewirtschafter.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 100 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter, die Flächen in Nordrhein-Westfalen bearbeiten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz
Wer kann Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz beantragen?
Landwirte, Landbewirtschafter
Wie hoch ist die Förderung bei Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz?
Förderbetrag: ab 100 €.
Bis wann kann man Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz beantragen?
Anträge müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 100 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen