Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Saarland unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten großer Unternehmen mit einem Zuschuss.
Antragsberechtigt sind: Große Unternehmen im Saarland.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 2.000.000 €.
Anträge müssen mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU nicht erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Mit Ihrem Vorhaben sichern Sie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen.
Sollten Sie ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weniger als 80 Prozent der fortgebildeten Mitarbeitenden beschäftigen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen.
Die geförderten Projekte sollen Ihren Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen entsprechen und die der Sicherung der Beschäftigung und/oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Die eingesetzten Trainerinnen und Trainer, Dozentinnen und Dozenten und das sonstige Lehrpersonal müssen über adäquate Qualifikationen verfügen.
Dies müssen Sie bei der Antragstellung in geeigneter Form nachweisen.
Nicht gefördert werden allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen dienen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen, Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen bestimmter Branchen, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
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Jetzt Projekt prüfenGroße Unternehmen im Saarland
Förderbetrag: 10.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge müssen mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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