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Antrag möglichZuschuss

ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 2: Förderung für gemeinnützige Träger) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das ESF-Förderprogramm unterstützt gemeinnützige Träger in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Programm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ fördert Projekte von Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbänden und Vereinen. Es handelt sich um einen Zuschuss, der bundesweit vergeben wird. Ziel ist es, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Menschen miteinander zu verbinden.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 28. Februar 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 2: Förderung für gemeinnützige Träger)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 2: Förderung für gemeinnützige Träger)

Wer kann ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 2: Förderung für gemeinnützige Träger) beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 2: Förderung für gemeinnützige Träger) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 28. Februar 2027.

Wer ist Fördergeber von ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 2: Förderung für gemeinnützige Träger)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
28. Februar 2027
Förderregion
bundesweit

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