Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen im Güterkraftverkehr – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Unternehmen im Güterkraftverkehr können Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Güterkraftverkehr.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Voraussetzungen
Die Weiterbildungsstätten müssen über eine Qualifikation nach der AZAV oder dem BKrFQG verfügen.
Die Maßnahme muss mindestens 4 Unterrichtsstunden umfassen und Präsenzpflicht haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Nachweis der Qualifikation der Weiterbildungsstätte
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen im Güterkraftverkehr
Wer kann Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen im Güterkraftverkehr beantragen?
Unternehmen im Güterkraftverkehr
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen im Güterkraftverkehr?
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen im Güterkraftverkehr beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen im Güterkraftverkehr?
Fördergeber ist Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Bundesweit