Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Unternehmen im Güterkraftverkehr können Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Güterkraftverkehr.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Die Weiterbildungsstätten müssen über eine Qualifikation nach der AZAV oder dem BKrFQG verfügen.
Die Maßnahme muss mindestens 4 Unterrichtsstunden umfassen und Präsenzpflicht haben.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen im Güterkraftverkehr
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Quelle: nrwbank.
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