Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von Aus- und Weiterbildungskosten für Binnenschifffahrtsunternehmen und Ausbildungsvereine.
Antragsberechtigt sind: Binnenschifffahrtsunternehmen und anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 76.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Binnenschifffahrtsunternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und Ausbildungsplätze auf eigenen oder gemieteten Binnenschiffen besetzen.
Die Weiterbildungsmaßnahme muss vor der Bewilligung beginnen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Ausbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBinnenschifffahrtsunternehmen und anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt
Förderbetrag: 300 € – 76.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →