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Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Benachteiligten Jugendlichen soll im Übergang von der Schule in den Beruf ein kontinuierlicher Aufbau von Kompetenzen ermöglicht werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Benachteiligte junge Menschen am Übergang Schule-Beruf.

Was wird gefördert?

Das Förderangebot „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“ (QuB) soll benachteiligten jungen Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf einen kontinuierlichen Aufbau von Kompetenzen ermöglichen, der sie zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Berufs- und Lebensgestaltung befähigt und die Basis für ein lebensbegleitendes Lernen legt. Es beinhaltet die individuelle und soziale Stabilisierung junger Menschen, das Lernen integriert in Arbeitsprozessen sowie optional das Nachholen des Hauptschulabschlusses.

Frist und Status

Antragstellung im Rahmen eines Förderaufrufs mit Fristsetzung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte freie oder öffentliche Träger der Jugendhilfe nach dem SGB VIII.

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Häufige Fragen zu Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen

Wer kann Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen beantragen?

Benachteiligte junge Menschen am Übergang Schule-Beruf

Bis wann kann man Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen beantragen?

Antragstellung im Rahmen eines Förderaufrufs mit Fristsetzung.

Wer ist Fördergeber von Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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