Psychosoziale Prozessbegleitung – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Justizministerium
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderung für Opferhilfeeinrichtungen zur Umsetzung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Opferhilfeeinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 12.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Justizministerium.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung anbieten und ihren Sitz in Niedersachsen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Qualifikation der Fachkräfte,Statistik und Sachbericht
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Psychosoziale Prozessbegleitung
Wer kann Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen?
Opferhilfeeinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Psychosoziale Prozessbegleitung?
Förderbetrag: bis 12.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Psychosoziale Prozessbegleitung?
Fördergeber ist Niedersächsisches Justizministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 12.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen