Psychosoziale Prozessbegleitung – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Justizministerium
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Opfer von Straftaten in Niedersachsen im Verlauf des Strafprozesses psychosozial unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Opferhilfeeinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 12.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Justizministerium.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, wenn Sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds.
AG PsychPbG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO) einrichten oder bereits anbieten und Ihren Sitz in Niedersachsen haben.
Sie müssen die Qualifikation der Personen nachweisen, die in der psychosozialen Prozessbegleitung tätig sind, die strukturellen Anforderungen zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung erfüllen, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam machen und eine Statistik sowie einen Sachbericht führen und an den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen schicken.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Qualifikation der Fachkräfte,Statistik und Sachbericht
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Psychosoziale Prozessbegleitung
Wer kann Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen?
Opferhilfeeinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Psychosoziale Prozessbegleitung?
Förderbetrag: bis 12.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Psychosoziale Prozessbegleitung?
Fördergeber ist Niedersächsisches Justizministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 12.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen