Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landessportbund Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt sportliche Projekte mit bis zu 60 % der Kosten, insbesondere im Kinder- und Jugendsport sowie zur Inklusion und Integration im Sport.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
- Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport
- Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport
- Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention
- besondere Sportveranstaltungen
- aus EU- oder Bundesmitteln bezuschusste Projekte
- Projekte, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, sozial Benachteiligten oder der Inklusion von Menschen mit Behinderung dienen
- Projekte, die auf Kooperation mit sportexternen Partnern, wie Kindertagesstätten, Schulen oder Unternehmen, ausgerichtet sind
- Projekte, die innovative Ansätze zur Stärkung von Sportvereinen, insbesondere im ländlichen Raum, beinhalten
- LSB Sachsen-Anhalt als Dachverband
- Kreis- und Stadtsportbünde
- Landesfachverbände
- Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind und keinem Landesfachverband außerhalb Sachsen-Anhalts angehören
- Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt gemäß § 7 des Sportfördergesetzes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Förderung von sportlichen Projekten. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich“ vom 28.09.2020. Bewilligungsbehörde für die Projektförderung ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).
Was wird gefördert?
Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere:
Welche Projekte werden vorrangig berücksichtigt?
Bei Erstellung der Prioritätenliste des Landes werden folgende Projekte vorrangig berücksichtigt:
Wer kann einen Antrag stellen?
Zielgruppen/Bedingungen
- Maßnahmen werden nur gefördert, wenn der Zuschuss im Einzelfall mehr als 1.000 Euro beträgt.
- Max. 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes können beantragt werden.
- Der Eigenanteil des Antragstellers ist durch Eigen- oder Drittmittel abzudecken.
- Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes sind dabei aus Eigenmitteln zu erbringen.
- Eigenarbeitsleistungen können anerkannt werden.
- Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
- einer ausführlichen Projektbeschreibung (eigene Gestaltung) und
- einer Kurzübersicht
Was gilt es zu beachten?
Um einen Antrag zu stellen, sind die vollständigen Antragsunterlagen in Form von Kopien bis zum 31.08. beim Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. vorzulegen. Die vollständigen Antragsunterlagen im Original sind bis zum 30.09. beim Landesverwaltungsamt einzureichen.
Dazu gehören:
1. Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag 2. Projektbeschreibung bestehend aus:
3. Aktuelle Satzung 4. Auszug aus dem Vereinsregister 5. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
Weitere Informationen
- Link zum Programm
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Wer kann Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?
Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Bis wann kann man Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026
Wer ist Fördergeber von Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Landessportbund Sachsen-Anhalt. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Sport und Bewegung
- Antragsfrist
- 31. August 2026
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt