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Projektförderung aus Lotterie-Fördermitteln – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: LOTTO-Toto GmbH Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung gemeinnütziger Projekte aus Lotteriemitteln in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände.

Was wird gefördert?

Die LOTTO-Toto GmbH Sachsen-Anhalt fördert Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Umwelt sowie kirchliche Denkmalpflege. Gefördert werden insbesondere Projekte mit Modellcharakter, überregionaler Bedeutung oder besonderem Landesinteresse.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 75.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Rollierende Antragstellung. Je nach Förderhöhe müssen Anträge 4–8 Monate vor Projektbeginn gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LOTTO-Toto GmbH Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

deadline rules

{"above_15000":"Einreichung idealerweise 8 Monate vorher, mindestens 3 Monate","2500_to_15000":"Einreichung idealerweise 4 Monate vorher, mindestens 2 Monate"}

eligible sectors

["Soziales","Kultur","Sport","Umwelt","kirchliche Denkmalpflege"]

excluded projects

["bereits begonnene Projekte","lokale Vereinsfeste","Fahrzeuge","Kongresse","Solaranlagen","Auslandsreisen"]

region requirement

Projekt muss Bezug zu Sachsen-Anhalt haben

min own funding percent

15

max funding share percent

50

applicant must be nonprofit

true

project must not have started

true

Erforderliche Unterlagen

  • Gemeinnützigkeitsnachweis
  • Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung
  • ggf. weitere Förderzusagen

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Projektförderung aus Lotterie-Fördermitteln

Wer kann Projektförderung aus Lotterie-Fördermitteln beantragen?

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung aus Lotterie-Fördermitteln?

Förderbetrag: 2.500 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Projektförderung aus Lotterie-Fördermitteln beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Projektförderung aus Lotterie-Fördermitteln?

Fördergeber ist LOTTO-Toto GmbH Sachsen-Anhalt. Quelle: lotto_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 75.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt