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Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung und Wiederherstellung von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen in der Agrarlandschaft durch investive Naturschutzmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen und Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Habitaten und Lebensräumen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in Agrarlandschaften. Die Förderung deckt drei Bereiche ab: investive Naturschutzmaßnahmen, Flächenerwerb durch Kommunen oder gemeinnützige Organisationen zur Biotopanlage, und Schutzkonzepte einschließlich Voruntersuchungen. Förderfähig sind Feuchtflächen, Hecken, Feldvegetation, wiedervernässte Flächen und halboffene Habitate in landwirtschaftlichen Regionen. Förderquote: 100 % (90 % für Kommunen).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 250.000 €.

Frist und Status

Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen, Gemeindeverbände und gemeinnützige Organisationen.

Ein schriftlicher Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz

Wer kann Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz beantragen?

Landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen und Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz?

Förderbetrag: 2.500 € – 250.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz beantragen?

Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz?

Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 250.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt