Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung und Wiederherstellung von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen in der Agrarlandschaft durch investive Naturschutzmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen und Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 250.000 €.
Frist und Status
Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen, Gemeindeverbände und gemeinnützige Organisationen.
Ein schriftlicher Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz
Wer kann Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz beantragen?
Landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen und Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz?
Förderbetrag: 2.500 € – 250.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz beantragen?
Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Wer ist Fördergeber von Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz?
Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 250.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt