Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung und Wiederherstellung von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen in der Agrarlandschaft durch investive Naturschutzmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen und Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 250.000 €.
Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen, Gemeindeverbände und gemeinnützige Organisationen.
Ein schriftlicher Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenLandwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen und Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: 2.500 € – 250.000 €. Förderquote: 100 %.
Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →