Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten – Förderung in Berlin
Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Berlin fördert Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Anträge für Maßnahmen bitte spätestens 6 Wochen vor Beginn einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin, insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten
Wer kann Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten?
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten beantragen?
Anträge für Maßnahmen bitte spätestens 6 Wochen vor Beginn einreichen.
Wer ist Fördergeber von Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten?
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin