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Pro-Aktiv-Centren – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Pro-Aktiv-Centren bieten individuelle Einzelfallhilfe für junge Menschen in problematischen Lebenslagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.

Was wird gefördert?

Pro-Aktiv-Centren sind Beratungsstellen, die junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren unterstützen. Ziel ist die soziale Stabilisierung und die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Die Förderung umfasst nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie eine Restkostenpauschale. Der Bewilligungszeitraum beträgt 22 Monate.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie eine Restkostenpauschale von 40 % der förderfähigen Personalausgaben.

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Häufige Fragen zu Pro-Aktiv-Centren

Wer kann Pro-Aktiv-Centren beantragen?

junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren

Wie hoch ist die Förderung bei Pro-Aktiv-Centren?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Pro-Aktiv-Centren beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Pro-Aktiv-Centren?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen