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Pro-Aktiv-Centren – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie ein Pro-Aktiv-Center betreiben oder dort Maßnahmen planen, um die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in schwierigen Lebenslagen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Arbeit von Pro-Aktiv-Centren, die individuelle Einzelfallhilfe für junge Menschen in problematischen Lebenslagen anbieten. Sie erhalten die Förderung für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers sowie zusätzliche innovative Maßnahmen in Pro-Aktiv-Centren, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen, maximal aber EUR 1 Million. Die Laufzeit der Projekte ist normalerweise auf 22 Monate begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal ein. Die Förderung von innovativen Maßnahmen erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Sie können Ihren Antrag nur nach erfolgtem Förderaufruf einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können nur nach erfolgtem Förderaufruf eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover.

Sie können die Fördermittel weiterleiten an kreis- und regionsangehörige Städte und Gemeinden, kommunale Unternehmen der Beschäftigungsförderung sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Letztempfängerin oder Letztempfänger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihres Vorhabens sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.

Ihre Betriebsstätte muss, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sowie der Ort der Durchführung Ihres Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.

Ihr Pro-Aktiv-Center muss als eigenständige, personell abgegrenzte Organisationseinheit arbeiten.

Sie beziehungsweise die Letztempfängerin oder der Letztempfänger müssen fachlich und administrativ zur Durchführung des Projekts geeignet sein und Erfahrung in der Durchführung von Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit haben.

In dem geförderten Pro-Aktiv-Center müssen individuelle Einzelfallhilfen durch sozialpädagogische Fachkräfte durchgeführt werden.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben.

Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

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Häufige Fragen zu Pro-Aktiv-Centren

Wer kann Pro-Aktiv-Centren beantragen?

junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren

Wie hoch ist die Förderung bei Pro-Aktiv-Centren?

Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Pro-Aktiv-Centren beantragen?

Anträge können nur nach erfolgtem Förderaufruf eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Pro-Aktiv-Centren?

Fördergeber ist Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen