Pro-Aktiv-Centren – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie ein Pro-Aktiv-Center betreiben oder dort Maßnahmen planen, um die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in schwierigen Lebenslagen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können nur nach erfolgtem Förderaufruf eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover.
Sie können die Fördermittel weiterleiten an kreis- und regionsangehörige Städte und Gemeinden, kommunale Unternehmen der Beschäftigungsförderung sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Letztempfängerin oder Letztempfänger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihres Vorhabens sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.
Ihre Betriebsstätte muss, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sowie der Ort der Durchführung Ihres Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
Ihr Pro-Aktiv-Center muss als eigenständige, personell abgegrenzte Organisationseinheit arbeiten.
Sie beziehungsweise die Letztempfängerin oder der Letztempfänger müssen fachlich und administrativ zur Durchführung des Projekts geeignet sein und Erfahrung in der Durchführung von Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit haben.
In dem geförderten Pro-Aktiv-Center müssen individuelle Einzelfallhilfen durch sozialpädagogische Fachkräfte durchgeführt werden.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Pro-Aktiv-Centren
Wer kann Pro-Aktiv-Centren beantragen?
junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren
Wie hoch ist die Förderung bei Pro-Aktiv-Centren?
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Pro-Aktiv-Centren beantragen?
Anträge können nur nach erfolgtem Förderaufruf eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Pro-Aktiv-Centren?
Fördergeber ist Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen