Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie ein Pro-Aktiv-Center betreiben oder dort Maßnahmen planen, um die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in schwierigen Lebenslagen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Anträge können nur nach erfolgtem Förderaufruf eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover.
Sie können die Fördermittel weiterleiten an kreis- und regionsangehörige Städte und Gemeinden, kommunale Unternehmen der Beschäftigungsförderung sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Letztempfängerin oder Letztempfänger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihres Vorhabens sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.
Ihre Betriebsstätte muss, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sowie der Ort der Durchführung Ihres Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
Ihr Pro-Aktiv-Center muss als eigenständige, personell abgegrenzte Organisationseinheit arbeiten.
Sie beziehungsweise die Letztempfängerin oder der Letztempfänger müssen fachlich und administrativ zur Durchführung des Projekts geeignet sein und Erfahrung in der Durchführung von Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit haben.
In dem geförderten Pro-Aktiv-Center müssen individuelle Einzelfallhilfen durch sozialpädagogische Fachkräfte durchgeführt werden.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenjunge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge können nur nach erfolgtem Förderaufruf eingereicht werden.
Fördergeber ist Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Quelle: foerderdatenbank.de.
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