Praxis und Schule (PUSCH) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm ermöglicht es Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen ohne Abschluss, den Hauptschulabschluss zu erreichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schülerinnen und Schüler, Jugendliche ohne Abschluss, Freie Träger, Schulträger, Fördervereine.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Die Interessentenaufrufe werden mit Fristsetzung auf der Seite www.esf-hessen.de veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Freie Träger, Schulträger und Fördervereine.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Praxis und Schule (PUSCH)
Wer kann Praxis und Schule (PUSCH) beantragen?
Schülerinnen und Schüler, Jugendliche ohne Abschluss, Freie Träger, Schulträger, Fördervereine
Bis wann kann man Praxis und Schule (PUSCH) beantragen?
Die Interessentenaufrufe werden mit Fristsetzung auf der Seite www.esf-hessen.de veröffentlicht.
Wer ist Fördergeber von Praxis und Schule (PUSCH)?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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