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Praxis und Schule (PUSCH) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm ermöglicht es Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen ohne Abschluss, den Hauptschulabschluss zu erreichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schülerinnen und Schüler, Jugendliche ohne Abschluss, Freie Träger, Schulträger, Fördervereine.

Was wird gefördert?

Das Programm ermöglicht es Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen ohne Abschluss, den Hauptschulabschluss zu erreichen. Sie sollen anschließend möglichst direkt in die Berufsausbildung eintreten können. Zu den Zielgruppen gehören Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen, Jugendliche mit Förderbedarf im Zuge der Inklusion sowie Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache nach Teilnahme am Unterricht in einer Intensivklasse. Dabei sollen der Erwerb eines Schulabschlusses und die Erhöhung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden.

Frist und Status

Die Interessentenaufrufe werden mit Fristsetzung auf der Seite www.esf-hessen.de veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Freie Träger, Schulträger und Fördervereine.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Praxis und Schule (PUSCH)

Wer kann Praxis und Schule (PUSCH) beantragen?

Schülerinnen und Schüler, Jugendliche ohne Abschluss, Freie Träger, Schulträger, Fördervereine

Bis wann kann man Praxis und Schule (PUSCH) beantragen?

Die Interessentenaufrufe werden mit Fristsetzung auf der Seite www.esf-hessen.de veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Praxis und Schule (PUSCH)?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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