Praxis und Schule (PUSCH) – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Programm ermöglicht es Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen ohne Abschluss, den Hauptschulabschluss zu erreichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schülerinnen und Schüler, Jugendliche ohne Abschluss, Freie Träger, Schulträger, Fördervereine.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung kann dann nach vorheriger Information durch die WIBank erfolgen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Freie Träger, Schulträger und Fördervereine.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Praxis und Schule (PUSCH)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Praxis und Schule (PUSCH)
Wer kann Praxis und Schule (PUSCH) beantragen?
Schülerinnen und Schüler, Jugendliche ohne Abschluss, Freie Träger, Schulträger, Fördervereine
Bis wann kann man Praxis und Schule (PUSCH) beantragen?
Antragstellung kann dann nach vorheriger Information durch die WIBank erfolgen
Wer ist Fördergeber von Praxis und Schule (PUSCH)?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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