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Antrag möglichZuschuss

Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 79 Tagen

Das Programm zielt darauf ab, Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger zu verhindern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Das Programm hat das Ziel, durch verschiedene Maßnahmen und Projekte Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegenüber kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen sowie Amts- und Mandatsträgern einzudämmen und ihnen präventiv entgegenzuwirken. Gefördert werden Pilot- und Modellprojekte zur Implementierung und Fortentwicklung von Maßnahmen zur Prävention. Die Förderung umfasst nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 30.000 Euro je Kalenderjahr.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 30.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Antragsstichtag für Projekte ab dem 01.01.2027 ist der 15.10.2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Zuwendungsempfangende, die ihre Sitz nicht in Niedersachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Projektbeschreibung,Erläuterungen zum Finanzierungsplan,Tätigkeitsbeschreibung(en),Qualifikationsnachweise

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat

Wer kann Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat beantragen?

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat?

Förderbetrag: 15.000 € – 30.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Antragsstichtag für Projekte ab dem 01.01.2027 ist der 15.10.2026.

Wer ist Fördergeber von Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen
  • → Förderaufruf Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen in der Übergangsregion (ÜR) Niedersachsen
  • → Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 30.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. Oktober 2026
Förderregion
Niedersachsen

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