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Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Programm zielt darauf ab, Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger zu verhindern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Das Programm hat das Ziel, durch verschiedene Maßnahmen und Projekte Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegenüber kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen sowie Amts- und Mandatsträgern einzudämmen und ihnen präventiv entgegenzuwirken. Gefördert werden Pilot- und Modellprojekte zur Implementierung und Fortentwicklung von Maßnahmen zur Prävention. Die Förderung umfasst nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 30.000 Euro je Kalenderjahr.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 30.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Antragsstichtag für Projekte ab dem 01.01.2027 ist der 15.10.2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfangende, die ihre Sitz nicht in Niedersachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Projektbeschreibung,Erläuterungen zum Finanzierungsplan,Tätigkeitsbeschreibung(en),Qualifikationsnachweise

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Häufige Fragen zu Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat

Wer kann Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat beantragen?

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat?

Förderbetrag: 15.000 € – 30.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Antragsstichtag für Projekte ab dem 01.01.2027 ist der 15.10.2026.

Wer ist Fördergeber von Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 30.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. Oktober 2026
Förderregion
Niedersachsen