Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 79 Tagen
Das Programm zielt darauf ab, Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger zu verhindern.
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 30.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Antragsstichtag für Projekte ab dem 01.01.2027 ist der 15.10.2026.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Zuwendungsempfangende, die ihre Sitz nicht in Niedersachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenJuristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderbetrag: 15.000 € – 30.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Antragsstichtag für Projekte ab dem 01.01.2027 ist der 15.10.2026.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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