Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Programm zielt darauf ab, Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger zu verhindern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 30.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Antragsstichtag für Projekte ab dem 01.01.2027 ist der 15.10.2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfangende, die ihre Sitz nicht in Niedersachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Projektbeschreibung,Erläuterungen zum Finanzierungsplan,Tätigkeitsbeschreibung(en),Qualifikationsnachweise
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat
Wer kann Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat beantragen?
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat?
Förderbetrag: 15.000 € – 30.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Antragsstichtag für Projekte ab dem 01.01.2027 ist der 15.10.2026.
Wer ist Fördergeber von Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 30.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. Oktober 2026
- Förderregion
- Niedersachsen