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NRW.BANK.Wohneigentum – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung mit zinsgünstigen Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Sie erhalten die Förderung für den Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung, den Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung sowie Anschlussfinanzierungen bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Darin eingeschlossen sind auch Zusatzmaßnahmen wie Modernisierungskosten, Grundstückskosten, Nebenkosten oder Außenanlagen, wenn diese im engen Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben stehen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und im Fall von Anschlussfinanzierungen 100 Prozent des Restkapitals des bestehenden Immobilienkredites.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 EUR sowie Mehrpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 100.000 EUR.

Für jedes in Ihrem Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um EUR 20.000.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Wohneigentum

Wer kann NRW.BANK.Wohneigentum beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Wohneigentum?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Wohneigentum?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen