NRW.BANK.Wohneigentum – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Die NRW.BANK unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung mit zinsgünstigen Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 EUR sowie Mehrpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 100.000 EUR.
Für jedes in Ihrem Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um EUR 20.000.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob NRW.BANK.Wohneigentum zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK.Wohneigentum
Wer kann NRW.BANK.Wohneigentum beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Wohneigentum?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Wohneigentum?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen