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NRW.BANK.Wohneigentum – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung mit zinsgünstigen Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Sie erhalten die Förderung für den Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung, den Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung sowie Anschlussfinanzierungen bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Darin eingeschlossen sind auch Zusatzmaßnahmen wie Modernisierungskosten, Grundstückskosten, Nebenkosten oder Außenanlagen, wenn diese im engen Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben stehen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und im Fall von Anschlussfinanzierungen 100 Prozent des Restkapitals des bestehenden Immobilienkredites.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal EUR 75.000 sowie Mehrpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal EUR 100.000.

Für jedes in Ihrem Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um EUR 20.000.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie dürfen je Objekt und Haushalt nur einen Förderantrag stellen.

Ihr Investitionsort muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf sich maximal eine weitere Wohneinheit in Ihrem Eigentum befinden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Möbel, Hausrat und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände sowie Ferien- und Freizeitobjekte.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Wohneigentum

Wer kann NRW.BANK.Wohneigentum beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Wohneigentum?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Wohneigentum?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen