Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung und den Erhalt der abwassertechnischen Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts sowie gewerbliche Unternehmen.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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