VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderprogramm zur Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung und den Erhalt der abwassertechnischen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Zuschüsse oder Darlehen für Maßnahmen in verschiedenen Förderbereichen, die den Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt zum Ziel haben. Dazu gehören unter anderem industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung, Energiesparmaßnahmen, Hochwasserschutzkonzepte, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderprogramm zur Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen

Wer kann Förderprogramm zur Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm zur Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen