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Antrag möglichDarlehen

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben, sanieren oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie nachhaltigen Wohnraum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erstmalig erwerben wollen. Sie erhalten eine Förderung auch für Architekten- und Planungskosten, die damit zusammenhängenden Baunebenkosten sowie für die Kosten für eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt für den Neubau bis zu 50 Prozent und für Sanierungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor dem Kauf eines Objekts bei Ihrer Hausbank. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder erwerben (Ersterwerb) möchten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Sie erhalten die Förderung nur für Wohnraum, den Sie selbst nutzen, nutzen wollen, oder Angehörigen unentgeltlich überlassen.

Sie müssen eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Klimafreundlicher Neubau (KfN), Wohneigentum für Familien (WEF) oder ein Nachhaltigkeitszertifikat beantragt haben.

Bei Neubau und Ersterwerb können Sie alternativ angemessene Unterlagen vorlegen, dass Sie den Neubau oder Ersterwerb gemäß dem Standard EH 40 EE oder dem EH 40 Plus planen.

Sie erhalten keine Förderung für Außenanlagen und Grundstücke, Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Hausbank,Nachweis der Gesamtfinanzierung,Nachhaltigkeitszertifikat oder entsprechende Unterlagen

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen

Wer kann NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → progres.nrw – Klimaschutz und Energie NRW
  • → NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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