NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben, sanieren oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder erwerben (Ersterwerb) möchten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Sie erhalten die Förderung nur für Wohnraum, den Sie selbst nutzen, nutzen wollen, oder Angehörigen unentgeltlich überlassen.
Sie müssen eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Klimafreundlicher Neubau (KfN), Wohneigentum für Familien (WEF) oder ein Nachhaltigkeitszertifikat beantragt haben.
Bei Neubau und Ersterwerb können Sie alternativ angemessene Unterlagen vorlegen, dass Sie den Neubau oder Ersterwerb gemäß dem Standard EH 40 EE oder dem EH 40 Plus planen.
Sie erhalten keine Förderung für Außenanlagen und Grundstücke, Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Hausbank,Nachweis der Gesamtfinanzierung,Nachhaltigkeitszertifikat oder entsprechende Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Wer kann NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen