NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Programm unterstützt Privatpersonen beim Bau, der Sanierung oder dem Erwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Selbstnutzung des Wohnraums.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Hausbank,Nachweis der Gesamtfinanzierung,Nachhaltigkeitszertifikat oder entsprechende Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Wer kann NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen