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NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Programm unterstützt Privatpersonen beim Bau, der Sanierung oder dem Erwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie nachhaltigen Wohnraum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erstmalig erwerben wollen. Sie erhalten eine Förderung auch für Architekten- und Planungskosten, die damit zusammenhängenden Baunebenkosten sowie für die Kosten für eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten. Die Förderung wird als Darlehen gewährt, wobei die Höhe der Förderung für den Neubau bis zu 50 Prozent und für Sanierungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beträgt. Anträge müssen vor Baubeginn oder vor dem Kauf eines Objekts bei der Hausbank gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Selbstnutzung des Wohnraums.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Hausbank,Nachweis der Gesamtfinanzierung,Nachhaltigkeitszertifikat oder entsprechende Unterlagen

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen

Wer kann NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen