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Kommunaldarlehen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die NRW.BANK bietet Kommunaldarlehen mit Laufzeiten von bis zu 50 Jahren und verschiedenen Tilgungsmodellen an.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zweckverbände, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK stellt Kommunaldarlehen zur Verfügung, die im gesamten Laufzeitspektrum angeboten werden. Die Darlehen können mit einem Festzinssatz von bis zu 50 Jahren gesichert werden. Es gibt die Möglichkeit der Festzinsgestaltung sowie Finanzierungen auf variabler Basis. Die Tilgung kann endfällig, ratierlich oder annuitätisch erfolgen. Die Fördervoraussetzungen beinhalten die Einhaltung beihilferechtlicher Regelungen und die Berücksichtigung der ESG-Kriterien. Gefördert werden Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zweckverbände und öffentliche Einrichtungen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Es gelten die folgenden regionalen Abgrenzungen: innerhalb von Nordrhein-Westfalen: keine Einschränkungen; außerhalb von Nordrhein-Westfalen, aber innerhalb Deutschlands: kein aktiver Marktauftritt.

Einhaltung der beihilferechtlichen Regelungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kommunaldarlehen

Wer kann Kommunaldarlehen beantragen?

Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zweckverbände, öffentliche Einrichtungen

Wer ist Fördergeber von Kommunaldarlehen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen