Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Die NRW.BANK bietet Kommunaldarlehen mit Laufzeiten von bis zu 50 Jahren und flexiblen Tilgungsoptionen an.
Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zweckverbände, öffentliche Einrichtungen.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Es gelten die folgenden regionalen Abgrenzungen: innerhalb von Nordrhein-Westfalen: keine Einschränkungen; außerhalb von Nordrhein-Westfalen, aber innerhalb Deutschlands: kein aktiver Marktauftritt.
Beihilferechtliche Regelungen müssen eingehalten werden.
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Jetzt Projekt prüfenGebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zweckverbände, öffentliche Einrichtungen
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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