Kommunaldarlehen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Die NRW.BANK bietet Kommunaldarlehen mit Laufzeiten von bis zu 50 Jahren und verschiedenen Tilgungsmodellen an.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zweckverbände, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Es gelten die folgenden regionalen Abgrenzungen: innerhalb von Nordrhein-Westfalen: keine Einschränkungen; außerhalb von Nordrhein-Westfalen, aber innerhalb Deutschlands: kein aktiver Marktauftritt.
Einhaltung der beihilferechtlichen Regelungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kommunaldarlehen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunaldarlehen
Wer kann Kommunaldarlehen beantragen?
Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zweckverbände, öffentliche Einrichtungen
Wer ist Fördergeber von Kommunaldarlehen?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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Auf einen Blick
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen