NRW.BANK.Gebäudesanierung – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Die NRW.BANK unterstützt Sie bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und beim barrierefreien Umbau Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihres Hauses.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen, in Nordrhein-Westfalen investieren, die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der aktuellen Fassung berücksichtigen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK.Gebäudesanierung
Wer kann NRW.BANK.Gebäudesanierung beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Gebäudesanierung?
Förderbetrag: 2.500 € – 150.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Gebäudesanierung?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 150.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen