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NRW.BANK.Gebäudesanierung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Sie bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und beim barrierefreien Umbau Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihres Hauses.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Sie bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Verbesserung des Umweltschutzes und beim barrierefreien Umbau Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihres Hauses. Sie erhalten eine Förderung für folgende Maßnahmen: Verbesserung der Energieeffizienz, Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten und unmittelbar dadurch notwendige Maßnahmen, Modernisierung und Instandsetzung, Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz, Behebung baulicher Mängel, Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500, der Höchstbetrag bei EUR 150.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die NRW.BANK weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen, in Nordrhein-Westfalen investieren, die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der aktuellen Fassung berücksichtigen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Gebäudesanierung

Wer kann NRW.BANK.Gebäudesanierung beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Gebäudesanierung?

Förderbetrag: 2.500 € – 150.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Gebäudesanierung?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 150.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen