Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm bietet Anreize für kleine und mittlere Unternehmen, innovative Vorhaben zur Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zu realisieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Wer kann Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP) beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
Wie hoch ist die Förderung bei Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 35 %.
Bis wann kann man Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP) beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen