Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Niedersachsen fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksunternehmen bei innovativen Entwicklungsvorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksunternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung mit Sitz in Niedersachsen, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Nachweis der Gesamtfinanzierung,Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen
Wer kann Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksunternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 35 %.
Bis wann kann man Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen