Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Land Niedersachsen fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksunternehmen bei innovativen Entwicklungsvorhaben.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksunternehmen.
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung mit Sitz in Niedersachsen, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen, Handwerksunternehmen
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 35 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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