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Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksunternehmen bei innovativen Entwicklungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksunternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen fördert Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder Handwerksunternehmen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei anwendungsnahen innovativen Entwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, mit deren Hilfe ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden. Auch für Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, können Sie eine Förderung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 35 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000. Als kleines Unternehmen aus der „Übergangsregion – ÜR“ können Sie bis zu 45 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung mit Sitz in Niedersachsen, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis der Gesamtfinanzierung,Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell

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Häufige Fragen zu Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen

Wer kann Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksunternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 35 %.

Bis wann kann man Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen