Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW -Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO2 -Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 8.250.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die im Haupterwerb wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, ein Investitionsvorhaben in Niedersachsen planen, in der zu fördernden Betriebsstätte eine Tätigkeit entsprechend GRW -Koordinierungsrahmen ausüben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen ausgehend von der Investitionssumme oder von der Anzahl der zu schaffenden Dauerarbeitsplätze bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte gemäß GRW -Koordinierungsrahmen auslösen.
Der Arbeitsplatzsaldo zwischen Antragstellung und Abschluss der Fördermaßnahme muss auch bei Nachweis der regionalwirtschaftlichen Effekte ausgehend von der Investitionssumme positiv ausfallen.
Bei Antragstellung müssen Sie belegen, dass mit Ihrem Investitionsvorhaben Ihr Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird.
Beantragen Sie eine Förderung für CO2 -reduzierende Zusatzinvestitionen, müssen Sie unter Einbeziehung von sachverständigen Dritten (zum Beispiel Energieberaterin und Energieberater, Bauingenieurin und Bauingenieur oder Architektin und Architekt) nachweisen, wie und in welchem Umfang in Ihrem Betrieb CO2 -Einsparungen durch den über den Unionsrahmen hinausgehenden Energieeffizienzgrad oder das über den Unionsrahmen hinausgehende Umweltschutzniveau oder den Einsatz von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen realisiert werden.
Wenn Sie als Nachweis der regionalwirtschaftlichen Effekte das Arbeitsplatzkriterium heranziehen, müssen Sie für eine Förderung die neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze ausschließlich mit Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern besetzen, mit denen Sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen.
Als Großunternehmen im D-Fördergebiet erhalten Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie CO2 -reduzierende Zusatzinvestitionen mit beantragen.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
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Förderbetrag: 20.000 € – 8.250.000 €. Förderquote: 10 %.
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Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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