VeröffentlichtZuschuss

Niedersachsen Invest EFRE – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO2 -Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO2 -Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg. Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO2 -reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und für CO2 -reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen. Die Höhe Ihres Zuschusses muss bei einzelbetrieblichen Investitionen mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Föderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 8.250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), die im Haupterwerb wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, ein Investitionsvorhaben in Niedersachsen planen, eine Haupttätigkeit gemäß der Positivliste ausüben (Anlage 2 der Richtlinie).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Antragstellung müssen Sie belegen, dass mit Ihrem Investitionsvorhaben Ihr Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird.

Durch das zu fördernde Vorhaben muss in Ihrer Betriebsstätte die Anzahl der Arbeitsplätze um mindestens 5 Prozent erhöht werden (bei neuer Betriebsstätte gilt das Kriterium automatisch als erfüllt, wenn kein Abbau bei anderen bestehenden Betriebsstätten erfolgt) und Sie müssen diese Arbeitsplätze ausschließlich mit Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern besetzen, mit denen Sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen.

Bei CO2 -reduzierenden Zusatzinvestitionen müssen Sie unter Einbeziehung von sachverständigen Dritten (zum Beispiel Energieberaterin und Energieberater, Bauingenieurin und Bauingenieur oder Architektin und Architekt) nachweisen, wie und in welchem Umfang in Ihrem Betrieb CO2 -Einsparungen durch den über den Unionsrahmen hinausgehenden Energieeffizienzgrad oder das über den Unionsrahmen hinausgehende Umweltschutzniveau oder den Einsatz von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen realisiert werden.

Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das Investitionsvorhaben,Beleg über die Erhöhung der Arbeitsplätze,Qualitätskriterien nach Scoring-Modell

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Häufige Fragen zu Niedersachsen Invest EFRE

Wer kann Niedersachsen Invest EFRE beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Niedersachsen Invest EFRE?

Förderbetrag: 20.000 € – 8.250.000 €. Förderquote: 20 %.

Wer ist Fördergeber von Niedersachsen Invest EFRE?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 8.250.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen