Fördergeber: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg nichtinvestive Maßnahmen planen, mit denen Sie die städtebaulichen Maßnahmen in einem Sanierungsgebiet ergänzen und den sozialen Zusammenhalt und die Integration im Quartier stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden in Baden-Württemberg.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Anträge sind im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten Maßnahmen müssen einen konkreten Bezug zum städtebaulichen Erneuerungsgebiet aufweisen.Sie dürfen mit der Maßnahme vor Bewilligung der Förderung nicht beginnen.
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Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge sind im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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