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Antrag möglichZuschuss

Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg nichtinvestive Maßnahmen planen, mit denen Sie die städtebaulichen Maßnahmen in einem Sanierungsgebiet ergänzen und den sozialen Zusammenhalt und die Integration im Quartier stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert in Ergänzung der Städtebauförderung die Begleitung, Unterstützung und Verstetigung nichtinvestiver Maßnahmen, die die Zwecke des integrierten Entwicklungskonzepts im jeweiligen Sanierungsgebiet unterstützen und die ohne die Förderung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang verwirklicht werden können. Sie bekommen die Förderung für nichtinvestive Maßnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit,Integration von Migrantinnen und Migranten,Inklusion von Menschen mit Behinderungen,Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier,Beteiligung und Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen und Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements,Verbesserung des Stadtteilimages durch Erhöhung der Nutzungsvielfalt und Stärkung des Zusammenhalts im QuartierStärkung der bedarfsgerechten Nahversorgung undBelebung der (Quartiers-)Zentren. Sie können die Förderung im Rahmen eines Verfügungsfonds, für den Einsatz eines Quartiersmanagements oder für sonstige geeignete nichtinvestive Maßnahmen – einzeln oder auch kombiniert – erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 100.000 je städtebauliches Erneuerungsgebiet. Noch nicht abgerechnete Förderungen aus dem Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) werden auf den Förderhöchstbetrag angerechnet. Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kumulieren, jedoch keine Doppelförderung erhalten. Ihren Antrag richten Sie bitte im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden an das zuständige Regierungspräsidium.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Anträge sind im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten Maßnahmen müssen einen konkreten Bezug zum städtebaulichen Erneuerungsgebiet aufweisen.Sie dürfen mit der Maßnahme vor Bewilligung der Förderung nicht beginnen.

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Häufige Fragen zu Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)

Wer kann Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS) beantragen?

Gemeinden in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS) beantragen?

Anträge sind im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)?

Fördergeber ist Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
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  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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