ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das ESF-Förderprogramm unterstützt Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts und zur Verbindung von Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Interessenbekundungen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_zusammenhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Förderberechtigt sind Kommunen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“
Wer kann ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ beantragen?
Kommunen
Bis wann kann man ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Interessenbekundungen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ zur Gruppe „bmbfsfj_zusammenhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- bundesweit