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ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Das ESF-Förderprogramm unterstützt Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts und zur Verbindung von Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ fördert Projekte im Bereich Gesundheit & Soziales. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Kommunen. Das Auswahlverfahren besteht aus einer Interessenbekundung und einer Antragstellung, wobei die Interessenbekundungen jederzeit eingereicht werden können, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Interessenbekundungen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_zusammenhalt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Kommunen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“

Wer kann ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ beantragen?

Kommunen

Bis wann kann man ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Interessenbekundungen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ zur Gruppe „bmbfsfj_zusammenhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
bundesweit