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Neue Perspektive Wohnen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Investoren in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, so dass für viele Bedarfsgruppen angemessener Wohnraum realisiert werden kann. Es sollen an geeigneten Orten gemischte und attraktive Wohnquartiere entstehen, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten. Die Förderung umfasst Zuschüsse in Höhe von bis zu 70.000 Euro für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.

Frist und Status

Einreichungsfristen: 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Schleswig-Holsteinische Gemeinden und Vorhabenträger, die sich zur Realisierung der Planung verpflichten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Bebauungsplan

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Häufige Fragen zu Neue Perspektive Wohnen

Wer kann Neue Perspektive Wohnen beantragen?

Kommunen und Investoren in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Förderung bei Neue Perspektive Wohnen?

Förderbetrag: bis 70.000 €.

Bis wann kann man Neue Perspektive Wohnen beantragen?

Einreichungsfristen: 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.

Wer ist Fördergeber von Neue Perspektive Wohnen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 70.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein