Neue Perspektive Wohnen – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Investoren in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Frist und Status
Einreichungsfristen: 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Schleswig-Holsteinische Gemeinden und Vorhabenträger, die sich zur Realisierung der Planung verpflichten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Bebauungsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Neue Perspektive Wohnen
Wer kann Neue Perspektive Wohnen beantragen?
Kommunen und Investoren in Schleswig-Holstein
Wie hoch ist die Förderung bei Neue Perspektive Wohnen?
Förderbetrag: bis 70.000 €.
Bis wann kann man Neue Perspektive Wohnen beantragen?
Einreichungsfristen: 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.
Wer ist Fördergeber von Neue Perspektive Wohnen?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 70.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein