Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Investoren in Schleswig-Holstein.
Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Einreichungsfristen: 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Förderfähig sind Schleswig-Holsteinische Gemeinden und Vorhabenträger, die sich zur Realisierung der Planung verpflichten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Neue Perspektive Wohnen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen und Investoren in Schleswig-Holstein
Förderbetrag: bis 70.000 €.
Einreichungsfristen: 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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