Fördergeber: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung von Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Sie müssen fachlich, personell und finanziell in der Lage sein, das Projekt während und nach der Bundesförderung qualifiziert umzusetzen und fortzuführen.
Die Projektgebiete müssen herausragende Beispiele der Landschaftstypen oder Naturräume mit überregionaler Bedeutung sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Förderquote: 75 %.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Fördergeber ist Bundesamt für Naturschutz (BfN). Quelle: nrwbank.
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